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Barrierefreiheits-Erklärung

der Youngsan Handels GmbH
Donau-City-Straße 6/2/2
1220 Wien

Österreich
 

Aktueller Stand der Barrierefreiheit

Unsere Website dwinguler-europe.com ist voll und ganz konform mit der Konformitätsstufe AA der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1 und erfüllt die Anforderungen des Europäischen Standards gemäß Richtlinie (EU) 2016/2102.
 

Nicht-barrierefreie Inhalte

Aktuell gibt es keine Inhalte, die nicht den Bestimmungen der Barrierefreiheit entsprechen. Unsere Seite erfüllt alle Anforderungen nach WCAG 2.1 AA.

Wir haben durch unsere Corporate Identity bei den Farbkontrasten kleine Abstriche gemacht, aber keine Sorge: Dank clevere Sprachausgabe und durchdachte Assistenzsysteme bleibt kein Nutzer auf der Strecke. Wir setzen auf smarte Lösungen, damit alle uneingeschränkt auf unsere Inhalte zugreifen können.

 

Unser Service für Sie

Benötigst du dennoch bestimmte Inhalte in einer barrierefreien Form? Kein Problem! Schicken uns einfach eine E-Mail an office@youngsan.com – wir kümmern uns darum, dir die gewünschten Inhalte so schnell wie möglich und in der für dich passenden Form zur Verfügung zu stellen.
 

Erstellung der Barrierefreiheitserklärung

Diese Erklärung wurde von der Youngsan Handels GmbH erstellt und mithilfe gängiger Analysetools auf dem neuesten Stand gehalten. Das letzte Update erfolgte am 5. Jänner 2025.
 

Feedback und Kontakt

Hast du Barrierefreiheits-Mängel entdeckt? Oder benötigst du Infos zu bestimmten Inhalten? Schreiben uns einfach eine E-Mail an office@youngsan.com – wir kümmern uns umgehend um dein Anliegen und finden gemeinsam eine Lösung!

Durchsetzungsverfahren
Falls du bei den genannten Kontaktmöglichkeiten keine für dich zufriedenstellenden Antworten erhalten, kannst du dich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen. Kontaktformular der Beschwerdestelle
 

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG uns gegenüber Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

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